Die Klärung des moralischen und rechtlichen Status’ vorgeburtlichen menschlichen Lebens ist notwendig für die Beantwortung einiger grundlegender bioethische Fragen, wie zum Beispiel die, ob Schwangerschaftsabbruch erlaubt und Forschung mit und an menschlichen Embryonen durchgeführt werden darf. Die damit zusammenhängenden Themen werden auch in den islamisch geprägten Gesellschaften heftig diskutiert. In der Debatte wird selbstverständlich auf die religiösen Quellen des Islams (Koran und Prophetentradition) und auf die klassischen Positionen der Vertreter der islamischen Rechtsschulen zurückgegriffen aber auch auf die Positionen von zeitgenössischen islamischen Rechtsgelehrter. Während die klassischen Texte vor dem Hintergrund der antik-mittelalterlichen Naturphilosophie und ihren Theorien zur Fortpflanzung und vorgeburtlichen Entwicklung des Menschen zu betrachten sind, sind die zeitgenössischen Texte durch die Erkenntnisse der modernen Medizin und Lebenswissenschaften geprägt. Der Versuch, diese zwei Traditionen miteinander in Einklang zu bringen, bringt verschiedene Lösungen hervor.
Durch die Globalisierung ist ein Migrationsprozess in Gang gesetzt, der weltweit und besonders in den so genannten westlichen Staaten ein zunehmendes Maß an kultureller Diversität bewirkt. Dies zeigt sich in zunehmendem Maß in der gesamten Gesellschaft und in besonderer Weise in der Medizin und der Pflege, weil dort ein hohes Maß an interkulturellem Verständnis im Umgang mit dem Patienten erforderlich ist. Denn ein guter Dialog zwischen Arzt und Patient trägt nicht nur zu einem besseren gegenseitigen Verständnis sondern unter Umständen zu einer besseren Diagnose und zu einer besseren Mitwirkung des Patienten bei. Ein konstruktiver interdisziplinärer Diskurs zwischen Philosophie, Medizin, Ökonomie, Ingenieurs- und Pflegewissenschaften über die Frage, wie ethischen Gesichtspunkten im Umgang mit Patienten angemessen Rechnung getragen werden kann, muss auch Konzepte für die Bewältigung komplexer interkultureller Situationen erarbeiten.
Rose, Christina / Fischer, Nils: „Managing cultural diversity in medical care.“ In: International Federation of Automatic Control (IFAC) (Hg.): 18th IFAC World Congress, August 28–September 2, 2011, Milan. 18 Bde. Red Hook, NY : Curran, 2011: Bd. 4, 4028–4033. HTML Link (extern)
In den Staaten Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens wird seit einigen Jahren der Schutz von Nichtrauchern durchgesetzt. Die meisten Staaten der Region haben sich haben sich der Initiative der Weltgesunheitsorganisation (WHO) zum Schutz vor den schädlichen Folgen des Rauchens angeschlossen und haben die WHO Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC) unterzeichnet und ratifiziert. Rauchverbote, Werbe-, Verkaufs- und Vermarkungseinschränkungen hatten sie zum Teil aber bereits in den 1990er Jahren erlassen. Auch muslimische Rechtsgelehrte sprechen sich in Fatwas seit den 1980er Jahren gegen das Rauchen aus. Wenn sie es nicht als schariatrechtlich verboten einstufen, so missbilligen sie doch den ungehemmten Tabakkonsum. Trotz der staatlichen und religiösen Initivativen ist der Zigarettenkonsum in der Region, vor allem unter der männlichen Bevölkerung, unvermindert weit verbreitet und hoch. Außerdem ist unter den jungen Leuten und bei Frauen in den letzten Jahren das Rauchen von Wasserpfeifen in Mode gekommen. Deshalb ist in der Türkei, zum Beispiel, ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz erlassen worden, das im Juli 2009 in Kraft getreten ist.
Fischer, Nils: „Islamisierung hinter der Rauchwand.“ Zenithonline (Kultur und Gesellschaft, veröffentlicht am 8. Oktober 2009). HTML Link (intern)
Bereits der Koran enthält grundlegende Anweisungen zur rituellen Reinheit, die zum Beispiel in Sure 5, Vers 6, und Sure 4 ,Vers 43, zum Ausdruck gebracht werden. Aber vor allem in den Sammlungen der Prophetenworte finden sich zahlreiche Überlieferungen zur rituellen Reinheit und zu der Frage, wann man als Muslim rituell unrein ist und wie der jeweilige Zustand der Unreinheit aufgehoben werden kann. Der Ausspruch „Wasche dich, denn Islam ist Sauberkeit!“ wird von dem Propheten Mohammed überliefert.
„‚Wasche dich denn Islam ist Sauberkeit!‘ Hygiene, Körperpflege, rituelle Reinheit im Islam.“ In: Leismann, Burkhard; Padberg, Martina (Hg.): Intimacy! Baden in der Kunst. Köln: Wienand, 2010: 288–293.
Die Erfolge beim Klonen Ende der 1990er Jahre haben in der islamischen Welt und unter islamischen Rechtsgelehrten zu einer ausführlichen Auseinandersetzung geführt. Im Zentrum der Debatte stand das reproduktive Klonen, insbesondere als die Sekte der Raelianer Ende 2002 verkündete, erstmals einen Menschen geklont zu haben. Das therapeutische Klonen wurde von den Rechtsgelehrten meist wohlwollend betrachtet. Islamische Rechtsgelehrte haben sich detailliert mit dem reproduktiven Klonen auseinandergesetzt und die schariatrechtlichen Argumente dafür und dagegen formuliert. Die Mehrzahl der islamischen Rechtsgelehrten lehnt es als mit dem islamischen Recht unvereinbar ab, vor allem weil es zu Unklarheiten bei der Filiation (nasab) führt. Manche werten es als Ketzerei und Atheismus, wie die Muslim World League (MWL) in einer Erklärung 2003. Eine Reihe von schiitischen Rechtsgelehrten werten es im Einzelfall hingegen als erlaubt. Im Folgenden soll jedoch die Debatte über das therapeutische Klonen dargestellt werden. So vehement wie das reproduktive Klonen von islamischen Rechtsgelehrten verurteilt wird, so entschieden wird von ihnen für das therapeutisches Klonen argumentiert. Islamische Rechtsgelehrte betonen in ihren Stellungnahmen häufig, dass der Islam eine Religion sei, die wissenschaftlichen Fortschritt begrüße und nicht behindere, deshalb zeigen sie sich neuen medizinischen Heil- und Behandlungsmethoden gegenüber sehr aufgeschlossen. Sie betonen den Vorrang des menschlichen Lebens vor anderen Prinzipien.
Fischer, Nils: „Reproduktives und therapeutisches Klonen nach islamischem Recht.“ Newsletter des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW (30. September 2009). HTML Link (extern)
In einer Reihe von islamischen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens wird Forschung mit menschlichen Embryonen betrieben, wie zum Beispiel in Iran und in der Türkei, die seit einiger Zeit Forschungsprogramme erfolgreich etabliert haben. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, wie Embryonenforschung im Islam bewertet wird. Im Allgemeinen wird der Islam mit einer toleranten Haltung gegenüber der Forschung mit menschlichen Embryonen in Verbindung gebracht. Und tatsächlich überwiegt unter den islamischen Rechtsgelehrten und in den nationalen und internationalen Räten für islamisches Recht die positive Einschätzung der Embryonenforschung. Obwohl sie in den Rechtsgutachten als nach dem islamischen Religionsrecht erlaubt gewertet wird, heißt dies jedoch nicht, dass die Erlaubnis einschränkungslos ist.
Fischer, Nils: „Reproduktives Klonen im Islam: Argumente und Debatte.“ Newsletter des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW (16. Dezember 2009). HTML Link (extern)
Fischer, Nils: „Embryo research in the Middle East.“ Journal of international biotechnology law 6 (2009) 6: 235–241. PDF Link (intern)
Fischer, Nils: „Reproduktives und therapeutisches Klonen nach islamischem Recht.“ Newsletter des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW (30. September 2009). HTML Link (extern)
Fischer, Nils: „Die rechtliche Situation der Forschung mit menschlichen Embryonen in ausgewählten islamischen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens.“ Newsletter des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW (26. Juni 2009). HTML Link (extern)
Fischer, Nils: „Forschung mit menschlichen Embryonen im islamischen Recht.“ Newsletter des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW (2. April 2009). HTML Link (extern)
In den Staaten islamischen Staaten Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens gehört die Transplantation von Organen zu den medizinischen Standardeingriffen. Dennoch ist die Zahl der Transplantationen verhältnismäßig gering, wenn von Nierentransplantationen abgesehen wird. Die Gründe dafür sind verschieden, obwohl die Haltung der islamischen Rechtsgelehrten zur Organtransplantation relativ einheitlich ist. Die Mehrheit wertet die Organtransplantation als schariatrechtlich erlaubt und akzeptiert den Hirntod als sicheres Kriterium zur Feststellung des Todes. Organhandel, finanzielle Anreize zur Organspende und eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung des Organspenders bei der Lebendorganspende gelten als schariatrechtich verboten. Die Rechtsgelehrten betonen, dass Organspende nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfe, und dass ein Hirntod von mehreren Ärzten übereinstimmend diagnostiziert sein müsse. Nur eine Minderheit betrachtet die Organspende generell als verboten, und eine weitere Minderheit wertet eine monetäre Belohnung des Organspenders als zulässig. In Bezug auf Ägypten haben die lokalen islamischen Rechtsgelehrten schon in den 1960er Jahren die schariatrechtlichen Bedingungen für eine Erlaubnis zur Organspende und -transplantation genannt. Die rechtliche Regulierung durch den ägyptischen Gesetzgeber steht aber auch nach jahrzentelanger Debatte noch aus, obwohl Mediziner, Rechtsgelehrte und Politiker nach einem Gesetz verlagen und die Ägypten seit langem wegen Transplantationstourismus in der Kritik steht.
Fischer, Nils: „Die Frage nach der Zulässigkeit und ethischen Bewertung der Organspende aus islamischer Sicht.“ In: Niederschlag, Heribert; Proft, Ingo (Hg.): Wann ist der Mensch tot? Diskussion um Hirntod, Herztod und Ganztod. Ostfildern: Matthias Grünewald Verlag, 2012 (Ethische Herausforderungen in Medizin und Pflege, 3): 51–75.
Fischer, Nils: „Egypt’s draft laws on organ transplantation.“ Journal of international biotechnology law 6 (2009) 4: 168–172. PDF Link (intern)
Fischer, Nils: „Die rechtliche Kontroverse über die Organtransplantation in Ägypten.“ INAMO 15 (2009) 57: 31–35. HTML Link (intern)
Fischer, Nils: „Brüder im Islam - auch bei Organversagen.“ Zenith 11 (2009) 3: 60-61. HTML Link (intern)
Seit den 1990er Jahren wird von der UNESCO und der WHO die Internationalisierung des Bioethikdebatte vorangetrieben. Vor allem die UNESCO unterstützt im Rahmen ihrer Bioethik-Deklarationen die Einrichtung von Ethikräten. Deshalb sind in den meisten Staaten Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens nationale Ethikräte eingerichtet worden. Ein Teil dieser Ethikräte ist eng an die UNESCO und die jeweiligen nationalen UNESCO-Komitees angebunden. Einige unter ihnen sind jedoch aktiv in die Gestaltung der nationalen Bioethikdebatte eingebunden. Die Ethikräte der Region haben beschlossen, sich in regelmäßigen Abständen zu treffen. Das erste Treffen dieser Art fand im Mai 2007 in Kairo statt.
Fischer, Nils: „National bioethics committees in selected States of North Africa and the Middle East.“ Journal of international biotechnology law 5 (2008) 2: 45–58. PDF Link (intern)
Zwar ist Frauenbeschneidung der Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten nach weder als islamischer Brauch noch als Pflicht zu werten, dennoch wird sie in einer Reihe von islamisch geprägten Staaten Afrikas und des Nahen und Mittleren Ostens praktiziert. Zu diesen Staaten zählt auch Ägypten, wo Frauenbeschneidung besonders weit verbreitet ist und sich trotz zahlreicher Kampagnen der Regierung und Initiativen hält.
Fischer, Nils: „Das zähe Ringen um ein Verbot der Frauenbeschneidung.“ INAMO 14 (2008) 55: 37–43. PDF Link (intern)
Eine Reihe von islamisch geprägten Staaten unterhält Weltraumprogramme, und einige dieser Staaten haben bereits Astronauten ins Weltall geschickt. Dies zeigt zunächst, dass diese Staaten ein Interesse an wissenschaftlichem Fortschritt und an der Weltraumforschung haben. Wenn allerdings muslimische Astronauten im Weltraum ihren religiösen Pflichten nachkommen wollen, stellt sich für die islamischen Rechtsgelehrten die Frage, wie das zu praktizieren ist. Seit dem Weltraumflug von Prinz Sultan bin Salman bin Abdulaziz Al Saud 1985 setzen sich islamische Rechtsgelehrte mit unterschiedlichen Aspekten dieser Frage auseinander. Die meisten muslimischen Astronauten haben dieses Problem intuitiv gelöst. Daher hat die malaysische Weltraumorganisation für ihren Astronauten 2006 eine „Richtlinie für die Ausübung islamischer Kulthandlungen auf der Internationalen Raumstation (ISS)“ erstellen lassen, die in gewisser Weise die Ergebnisse der Debatte zusammenfasst.
Fischer, Nils: „Die afghanische Weltraummission. Islam in outer space, Teil II.“ INAMO 16 (2010) 61: 68–69. PDF-Link (intern)
Fischer, Nils: „Mit dem Koran in den Himmel.“ Frankfurter Allgemeine Zeitung 60 (3. November 2008) 257: 40 (Feuilleton). HTML Link (extern)
Fischer, Nils: „Islamic religious practice in outer space.“ ISIM review (2008) 22: 39. PDF Link (intern)
Fischer, Nils: „Richtlinie für die Ausübung islamischer Kulthandlungen im Weltall.“ INAMO 14 (2008) 54: 64–66. PDF Link (intern)